Im Folgenden eine Mail aus dem Kultusministerium zum Thema...
Sehr geehrte Leiterinnen und Leiter der SSÄ,
sehr geehrte Schulsportbeauftragte der SSÄ,
in der aktuellen Situation erreichen uns zahlreiche Anfragen bzgl. des Themas „Versicherungsschutz - Schulsport im Distanzunterricht“.
Hiermit übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Lehr den derzeitigen Stand hinsichtlich dieser Thematik. Es handelt sich dabei um eine (juristische) Stellungnahme, die mit der UKH abgestimmt ist.
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Unfallversicherungsschutz bei sportpraktischen Übungen im Distanzunterricht
Bei sportpraktischen Übungen im Distanzunterricht besteht Unfallversicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen; ebenso sind die Haftungsprivilegien nach § 106 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 104 und 105 des Sozialgesetzbuchs Buch 7 (SGB VII) unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Referat I.3.1
Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden